Am heutigen Mittwoch wurde das „Rahmenabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst“ in Warschau vom Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und seinem polnischen Amtskollegen Bartosz Arłukowicz unterzeichnet. Es bildet das rechtliche Fundament für die künftige Zusammenarbeit in diesem Bereich. Es soll in den Grenzregionen die schnellstmögliche notfallmedizinische Versorgung gewährleisten und den grenzüberschreitenden Krankentransport erleichtern.
Zur Umsetzung des Rahmenabkommens können jetzt entsprechende Kooperationsvereinbarungen zwischen den brandenburgischen Trägern des Rettungsdienstes und den polnischen Woiwodschaften in der Grenzregion geschlossen werden. Dabei geht es insbesondere um die Verfahrensweise der Durchführung grenzüberschreitender Rettungseinsätze, die Festlegung von Einsatzgebieten, die Zusammenarbeit der Rettungsleitstellen, die Organisation und Koordinierung der technischen Kommunikation. Des Weiteren können auf der Grundlage des Rahmenabkommens Regelungen zu Haftungsfragen, zur Kostentragung und zur Qualitätssicherung geschaffen werden.