S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Rettungsdienstausschuss Bayern nimmt Stellung zum Atemwegsmanagement

31.07.2019, 09:47 Uhr

Foto: K. von Frieling

Empfohlen wird die im Einzelfall effektivste und sicherste Ventilation und Oxygenierung


Der Rettungsdienstausschuss Bayern hat am Samstag eine Stellungnahme zur Aus- und Fortbildung des Rettungsfachpersonals im Atemwegsmanagement und der Gesichtsmaskenbeatmung veröffentlicht. Darin heißt es, eine vollumfängliche Erreichung der Kompetenzschwellen der S1-Leitlinie Prähospitales Atemwegsmanagement über das gesamte Rettungsfachpersonal hinweg werde kurz- und mittelfristig nicht zu erreichen sein. Unabhängig davon, ob das eingesetzte Personal im Einzelfall die in der Leitlinie definierten Kompetenzschwellen des Atemwegsmanagements erreiche, wird empfohlen, weiterhin das Verfahren (Beatmung über Gesichtsmaske bzw. extraglottischen Atemweg) anzuwenden, „das unter den gegebenen Umständen im Einzelfall die effektivste und sicherste Ventilation und Oxygenierung des Patienten erzielt.“ Allen Rettungsdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeitern wird empfohlen, die von ihnen unter ärztlicher Aufsicht durchgeführten invasiven Maßnahmen in geeigneter Weise zum Kompetenznachweis zu dokumentieren.

In der Leitlinie werde nicht überzeugend dargelegt, wie sich die genaue Ausgestaltung der Kompetenzschwelle für die Gesichtsmaskenbeatmung ergibt. Die Wertigkeit dieser zahlenmäßigen Vorgabe wird vom Rettungsdienstausschuss Bayern daher im Vergleich zu den Kompetenzschwellen für endotracheale Intubationen und Anwendungen eines extraglottischen Atemwegs als nachrangig eingestuft. Zudem gehe man davon aus, dass die Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen der Berufsfachschulen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter nach einer angemessenen Übergangszeit zumindest die Mindestvoraussetzung für die Anwendungen eines extraglottischen Atemwegs erreichen. Ziel müsse sein, durch intensivierte Durchführung von Anästhesie-Praktika die Kompetenz von vordringlich Notfallsanitätern, aber auch von Rettungsassistenten und Rettungssanitätern zu optimieren. Dies könne zumindest zum Teil durch Umwidmung von regulärem Fortbildungskontingent erfolgen. Eine zeitnahe Erfüllung werde jedoch nur erreichbar sein, wenn es gelingt, die Fortbildungsaktivität über das bisherige Maß hinaus zu intensivieren. Ohne den Regelbetrieb zu gefährden, könne aber nur ein begrenzter Anteil des Personals auf Fortbildung geschickt werden. Gleichzeitig seien Praktikumsplätze in der klinischen Anästhesie bereits zu einem erheblichen Anteil durch Notfallsanitäter-Auszubildende absorbiert, und potenzielle Praktikumskapazitäten im ambulanten Sektor müssten erst geschaffen werden. Auch die finanzielle Belastung durch erheblich erweiterten Fortbildungsbedarf dürfe nicht vernachlässigt werden.

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
KontaktRSS Datenschutz Impressum