Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat den Entwurf eines neuen Rettungsdienstgesetzes zur Anhörung freigegeben. Der für das Rettungswesen zuständige Minister Holger Stahlknecht (CDU) betonte, dass es oberstes Gebot und primäres Ziel der Novellierung sei, mit dem neuen Gesetz Rechtssicherheit für alle am Rettungsdienst Beteiligten herzustellen. Zur Durchführung der Rettungsdienstleistungen sieht der vorliegende Gesetzentwurf das so genannte Konzessionsmodell vor. Gegenüber dem Submissionsmodell wird den Landkreisen und kreisfreien Städten ein wesentlich größerer Spielraum bei der Gestaltung des Rettungsdienstes ermöglicht, heißt es in der Presseerklärung. Neu im Entwurf ist auch, dass darin die speziellen Aufgaben der Wasser- und Bergrettung berücksichtigt worden sind. Auch für diese Dienste können die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte in Abgrenzung zum bodengebundenen Rettungsdienst Konzessionen erteilen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Novellierung ist, die Notarztversorgung durch stärkere Einbeziehung der Krankenhäuser sicherzustellen. So sollen künftig die Krankenhäuser grundsätzlich verpflichtet werden, ärztliches Fachpersonal für die notärztliche Versorgung bereitzustellen. Ebenfalls von der Neuregelung betroffenen sind die Leitstellen. Der Gesetzentwurf empfiehlt den Landkreisen und kreisfreien Städten, gemeinsame Integrierte Rettungsdienstleitstellen zu betreiben, sieht aber zwangsweise Zusammenschlüsse nicht vor. Darüber hinaus eröffnet der Gesetzesentwurf die Möglichkeit, mit dem Land gemeinsame Leitstellen zu vereinbaren, was hieße, dass Rettungsdienstleitstelle und Polizeidienststelle gemeinsame Räumlichkeiten nutzen könnten. Stahlknecht wies aber auch darauf hin, dass nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes die landesweite Struktur der Rettungsdienstleitstellen durch eine unabhängige Kommission, die von seinem Ministerium im Benehmen mit dem Landesbeirat „Rettungsdienst“ berufen werde, auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft würden.