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Rettungsdienstmitarbeiter vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen

20.09.2013, 09:27 Uhr

Foto: K. von Frieling

Gefahr war nicht erkennbar

Das Amtsgericht Düsseldorf hat am Mittwoch zwei Rettungsdienstmitarbeiter vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Ein Rettungsassistent und ein Zivildienstleistender waren vor zwei Jahren mit dem Meldebild „Internistischer Notfall“ zu einem Einsatz gerufen worden. Vor Ort trafen sie auf einen 48-jährigen Mann, der angab, 10 Tabletten eines Antidepressivums genommen zu haben. Laut der Rettungsdienstmitarbeiter war der Mann klar und orientiert, die 20-minütige Untersuchung sei unauffällig gewesen. Einen Transport ins Krankenhaus hat der 48-Jährige verweigert und dies schriftlich bestätigt. Am folgenden Tag ist er von seinem Sohn tot aufgefunden worden.

Vor Gericht hat ein Toxikologe und Rechtsmediziner ausgesagt, dass die Rettungsdienstmitarbeiter bei einer Giftnotrufzentrale oder einem Notarzt um eine Einschätzung hätten bitten müssen. Auch die angegebene Menge von 10 Tabletten des Medikaments Opipramol sei bereits eine Überdosis gewesen. Bei der Obduktion war festgestellt worden, dass der Mann etwa 70 Tabletten eingenommen hatte. Der Amtsrichter begründete die Freisprüche damit, dass der 48-Jährige die Dosis auch erst nach dem Eintreffen der Rettungsdienstmitarbeiter zu sich genommen haben konnte. Zudem sei er bei vollem Bewusstsein und die Gefahr nicht erkennbar gewesen. Laut Medienberichten hatte am Ende der Verhandlung auch der Staatsanwalt auf Freispruch plädiert.

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