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Rettungsdienstvergabe im Kreis Bergstraße fehlerhaft

23.09.2015, 15:26 Uhr

Foto: Archiv

Verwaltungsgericht gibt Eilantrag eines unterlegenen Bewerbers statt

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat dem Kreis Bergstraße vorläufig untersagt, der DRK Bergstraße gGmbH den Zuschlag für die Durchführung des Rettungsdienstes im Bereich Bensheim/Heppenheim ab dem Jahr 2016 zu erteilen (Aktenzeichen 4 L 1180/15.DA). Beim Auswahlverfahren sind nach Ansicht der Kammer die Grundanforderungen eines rechtstaatlichen Verwaltungsverfahrens nicht eingehalten worden. Dazu gehören der Gleichheitsgrundsatz sowie das sogenannte Transparenzgebot. Für die Bewerber sei die Beschreibung des Verfahrens teilweise widersprüchlich gewesen und hinsichtlich des Verfahrensablaufs unklar geblieben. So sei einerseits darauf hingewiesen worden, dass eine Anlehnung an das Verfahren der freihändigen Vergabe erfolge, andererseits aber eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt worden, bei der Regelungen für die freihändige Vergabe nicht angewandt werden sollten.

Zudem habe der Kreis Bergstraße nicht hinreichend deutlich gemacht, wie er das Risiko eines möglichen Betriebsübergangs gewichtet. Dies sei laut Ausschreibungsunterlagen aber ein maßgebliches Entscheidungskriterium gewesen. Der Kreis habe angezweifelt, dass die Antragstellerin im Falle ihrer Beauftragung in der Lage sein werde, den vertraglichen Pflichten bei einem Betriebsübergang nachzukommen.

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