Die Vergabe des Rettungsdienstes im Spree-Neiße-Kreis an die deutsche Falck-Tochter Krankentransport Herzig GmbH ist rechtens. Zu diesem Ergebnis kam das brandenburgische Innenministerium. Die Behörde hob damit zwei Beschlüsse des Kreistages auf, der mit den Stimmen von Linkspartei und SPD gefordert hatte, die Vergabe der Rettungsdienstleistungen an Falck wieder aufzuheben. Als Begründung für ihren Beschluss hatten die Fraktionen angegeben, dass Falck den Betriebsübergang von 49 der 107 Mitarbeiter nicht anerkannt habe.
Falck lehnt die Anerkennung ab, da diese Mitarbeiter unter einen Tarifvertrag fallen, den die zuständige Gewerkschaft Ver.di mit dem alten Betreiber, dem DRK, erst nach der Vergabeentscheidung ausgehandelt hatte. Ein Gericht hatte in einem Teilurteil Ende Mai jedoch den Betriebsübergang im Fall eines Rettungsdienstmitarbeiters aus Guben für rechtmäßig erklärt. Das Ministerium sah in dem Vorgehen von Falck auf jeden Fall keine Gründe, die eine nachträgliche Kündigung der Verträge rechtfertigen würden. „Das ist keine politische, sondern eine rein rechtsformale Entscheidung“, betonte ein Sprecher des Ministeriums. Der Betriebsübergang sei nicht Teil des Vergabeverfahrens gewesen. Die Landesregierung war angerufen worden, nachdem der Landrat wiederum Widerspruch gegen die Kreistagsbeschlüsse eingelegt hatte. (POG)