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„Rettungsgesetz NRW ist anachronistische Planwirtschaft“

11.03.2010, 08:49 Uhr

Foto: BF Köln

FDP in Köln fordert Gleichberechtigung der Rettungsdienste

Mit einem Beschluss des Kreisparteitages der FDP Köln vom 6. März 2010 werden die Abgeordneten der FDP im Landtag von Nordrhein-Westfalen gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Landesregierung das Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) überarbeitet. Das Ziel soll sein, die faktische Monopolsituation der freiwilligen Hilfsorganisationen bei der Mitwirkung im Krankentransport und Rettungsdienst zu beseitigen und eine gleichberechtigte Mitwirkung von privaten Unternehmen zu ermöglichen.

In der Begründung wird das Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) als „schönes Beispiel für anachronistische Planwirtschaft, die mit Steuerungsinstrumenten wie Budgets für Vorhalteleistungen und theoretisch errechneten Bedarfsplänen operiert“, bezeichnet. Dabei geht es den Liberalen besonders um einen Passus im § 13: „Bei gleichem Leistungsangebot sind die freiwilligen Hilfsorganisationen gegenüber sonstigen privaten Anbietern vorrangig zu berücksichtigen.“ Dadurch gebe es keinerlei Anreiz zum Ausschöpfen von Wirtschaftlichkeitsreserven. Zusätzlich müsse der Steuerzahler bei Hilfsorganisationen und Feuerwehren landesweit nicht unerhebliche Subventionen für Errichtung und Betrieb von Rettungswachen aufbringen. „Mit einer klaren Regelung des Krankentransports und der Notfallrettung als unabdingbarem Bestandteil von Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge allein nach qualitativen Gesichtspunkten und mit einer Deregulierung des Zugangs zu diesen Dienstleistungen kann ein sehr großes Einsparpotenzial freigesetzt werden.“

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