Die Feuerwehr Hamburg hat heute „temporäre Veränderungen bei der Besetzung von Krankentransportwagen“ bekanntgegeben. Nach rechtlicher Prüfung und in Abstimmung mit allen Beteiligten wird es auf der Grundlage von § 32 des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes vorübergehend möglich sein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Qualifikation auf dem Niveau „Rettungshelfer“ im Krankentransport als Fahrerin oder Fahrer während der Patientenbeförderung einzusetzen. Die Leistungserbringer im Krankentransport in Hamburg seien darüber bereits informiert worden.
Von der bis zum 31. Dezember 2021 befristeten Maßnahme erhoffe man sich, dass die Anzahl der einsatzbereiten Krankentransportwagen wieder zunimmt und der Druck auf Rettungsleitstelle und Einsatzdienst, Krankentransporte zulasten der Notfallrettung zu disponieren und durchzuführen, abnimmt. Die Maßnahme sollte „zu einer spürbaren Entlastung“ der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst bei der Feuerwehr und den weiteren Leistungserbringern beitragen, die die Auswirkungen der Corona-Pandemie über das normale Maß hinaus zu spüren bekommen hätten.