Die Rettungshubschrauber seien für Jedermann da, unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Luftrettungsorganisation. Maßgebend sei ausschließlich die medizinische Notwendigkeit.
Anlass für den Hinweis des Ministeriums sind die erneut seit einiger Zeit laufenden Werbemaßnahmen von Vertretern privater Luftfahrtunternehmen in Rheinland-Pfalz. Nach Mitteilung von Bürgerinnen und Bürgern werde vereinzelt damit geworben, durch Beitritt zu einem Luftrettungsverein würde der Einsatz von Rettungshubschraubern unterstützt und die persönliche Inanspruchnahme dadurch gewährleistet. Die gesammelten Jahresmitgliedsbeiträge privater Luftrettungsorganisationen kommen jedoch nicht dem rheinland-pfälzischen Rettungsdienst zu Gute. Das staatlich vorgehaltene System der Luftrettung wird nämlich im Wesentlichen von den Krankenkassen finanziert.
Eine andere Frage ist die Absicherung der Rückholung rheinland-pfälzischer Bürgerinnen und Bürger aus dem Ausland im Krankheitsfall. Hier sind verschiedene Möglichkeiten denkbar, etwa über die eigene Krankenversicherung im Rahmen des Auslandsschutzes, über Schutzbriefe von Versicherungen oder Automobilclubs, durch die Mitgliedschaft in einer Sanitätsorganisation oder durch die Mitgliedschaft in einer Luftrettungsorganisation.