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Rettungsmittel müssen mit Notfallsanitäter besetzt werden

15.10.2019, 16:19 Uhr

Foto: Dommel/JUH

Neues Rettungsdienstgesetz in Rheinland-Pfalz


Das Kabinett hat einen Entwurf des Rettungsdienstgesetzes beschlossen, der das Berufsbild des Notfallsanitäters erstmals im rheinland-pfälzischen Rettungsdienst etablieren soll und den Notfallsanitäter als feste Besetzung des Rettungsmittels vorschreibt. Der Gesetzentwurf sieht auch Verbesserungen bei der Finanzierung der Notarztversorgung und beim Bau von Rettungswachen und Leitstellen vor. Die Versorgung in den Städten und in den ländlichen Gemeinden müsse weiterhin gleichermaßen sichergestellt sein, so Innenminister Roger Lewentz. Es wird entsprechend daran festgehalten, dass die Sanitätsorganisationen bei der Erfüllung der Rettungsdienstaufgaben privilegiert werden. Möglich werde das mit einer Bereichsausnahme zum neuen Vergaberecht. Die Bereichsausnahme, die nun im Gesetz verankern werde, stärke die Hilfsorganisationen im Rettungsdienst noch einmal deutlich, so der Innenminister.
 
Mit dem Gesetz sind auch Änderungen im Bereich der Datenerhebung zur rettungsdienstlichen Leistungsoptimierung vorgesehen. Neu ist auch die gesetzliche Einführung einer gemeinsamen Geschäftsstelle für Qualitätssicherung im Rettungsdienst. Zu den Anpassungen zählen des Weiteren neue Begriffsdefinitionen für den Notfalltransport und den Krankentransport, die die Unterschiede verdeutlichen sollen. Erstmals eingeführt wird zudem der arztbegleitete Patiententransport. Außerdem wird die organisierte Erste Hilfe explizit im Rettungsdienstgesetz erwähnt. Hierunter fallen die ehrenamtlichen Gruppen, die als Bindeglied zwischen Ersthelfer und Rettungsdienst tätig sind. Auch wenn diese kein Bestandteil des Rettungsdienstes sind, werden die für eine Alarmierung durch die Leitstelle notwendigen Voraussetzungen vorgegeben. Der Gesetzesentwurf wird nach der Beschlussfassung durch den Ministerrat im Rahmen einer der nächsten Sitzungen des Landtages behandelt.

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