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Rettungssanitäter in Rheinland-Pfalz erhalten vorläufige Zeugnisse

07.04.2020, 15:55 Uhr

Foto: P. Hennigs/Malteser

Klinisch-praktische Ausbildung kann nachgeholt werden


Um einem Mangel an Rettungssanitätern vorzubeugen, hat das Land Rheinland-Pfalz temporäre Regelungen bezüglich der Rettungssanitäter-Ausbildung erlassen. Diese sind bereits am 1. April in Kraft getreten. So könne die theoretische Ausbildung auch in Form von E-Learning mit gleichzeitigem Unterricht im virtuellen Klassenzimmer (Präsenzform mit Unterrichtssituation mit geeigneten technischen Methoden) erfolgen. Davon ausgenommen seien jedoch die praktischen Anteile. Diese können in den Räumen der Schulungsstätten durchgeführt werden, sofern besondere Vorkehrungen getroffen werden. Hierzu zählen z.B. das Einhalten eines Mindestabstands und regelmäßige Desinfektion der Oberflächen. Dies geht aus einem Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport an die Rettungsdienstschulen in Rheinland-Pfalz hervor.
 
Außerdem können auch Auszubildende zur Prüfung zugelassen werden, die noch keinen Nachweis über die klinisch-praktische Ausbildung erbringen konnten. In diesen Fällen werde bei erfolgreicher Prüfung ein vorläufiges Zeugnis ausgestellt. Personen mit einem vorläufigen Zeugnis können dann als Rettungssanitäter eingesetzt werden und die klinisch-praktische Ausbildung später nachholen. Sobald der Nachweis über die klinisch-praktische Ausbildung erbracht wurde, stellt die Ausbildungsstätte ein endgültiges Zeugnis aus. Vorläufige Zeugnisse gelten maximal bis 31. Dezember 2021. Für die Prüfung selbst sind ebenfalls besondere Hygienevorkehrungen zu treffen, so ist z.B. auf Patientendarsteller zu verzichten.

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