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Rettungssanitäter wegen unzureichender Hilfeleistung verurteilt

01.03.2007, 11:08 Uhr

Foto: BilderBox

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, ist ein Rettungssanitäter zu einer Geldstrafe verurteilt worden und hat seine Anstellung verloren, weil er bei einem Einsatz nur ungenügend Hilfe geleistet hat. Im August 2005 war er zu einem Notfall gerufen worden, nachdem eine Rentnerin nach einem Krampfanfall gestürzt und bewusstlos geworden war. Der Rettungssanitäter kontrollierte die Puls- und Blutdruckwerte und ließ die Frau auf den ausdrücklichen Wunsch des Ehemanns in ein 30 Minuten Fahrzeit entferntes Klinikum bringen. Dort war die Frau, die an einem Gehirntumor litt, schon öfter in Behandlung gewesen.

Nach dem Einsatz hat der Ehemann Strafanzeige gestellt, weil der Rettungssanitäter nicht die Blutzucker- und Kreislaufparameter bestimmt und auch kein EKG durchgeführt habe. Vor allem aber hätte er keinen Notarzt angefordert. Der Rettungssanitäter verteidigte sich: Die Frau sei in einem stabilen Zustand und alle Wert im Normbereich gewesen. Für eine Notarzt-Alarmierung habe er keine Notwendigkeit gesehen. Diese sei nach Angaben des Gutachters aber „zwingend geboten“ gewesen. Die Staatsanwältin sprach sogar von einem „groben Pflichtverstoß“.

Der Rettungssanitäter hat inzwischen eine 900-Euro-Geldstrafe akzeptiert. Die Trennung von seinem Arbeitgeber sei „einvernehmlich“ erfolgt, wie es heißt. Er arbeitet seither als Lagerarbeiter und Kraftfahrer.

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