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Rettungssanitäterin wurde als Auszubildende bezahlt

08.02.2016, 12:30 Uhr

Foto: K. von Frieling

DRK-Kreisverband Freiberg muss 12.000 Euro zahlen

Eine heute 23-Jährige hat beim DRK-Kreisverband Freiberg in Sachsen eine Ausbildung zur Rettungsassistentin absolviert und war für den praktischen Teil von November 2014 bis Oktober 2015 beim Roten Kreuz im Einsatz. Gleichzeitig hat sie sich aber zur Rettungssanitäterin schulen lassen und wurde nach ihrer Meinung als solche auch eingesetzt. Allerdings sei sie nur als Auszubildende bezahlt worden. Da sie nicht angemessen für ihre Arbeit bezahlt worden sei, hatte sie eine Klage gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber eingereicht, wie die Tageszeitung „Freie Presse“ berichtet.

Das DRK argumentierte hingegen, dass die Frau einen Tarifvertrag unterzeichnet habe und dementsprechend vergütet worden sei. Das Arbeitsgericht in Chemnitz mochte dieser Argumentation nicht folgen und stellte in Frage, ob der Tarifvertrag mit der Praxis im Einklang stehe. Wenn das Fachwissen der Rettungssanitäterin in Anspruch genommen werde, wäre es gerecht, sie trotz des Ausbildungsvertrags zur Rettungsassistentin als Rettungssanitäterin zu bezahlen. Dafür sei aber ein längerer Prozess nötig. Der Richter empfahl den streitenden Parteien daher, einen Vergleich anzustreben. Der Kreisverband stimmte einer Zahlung von 12.000 Euro an die Frau zu (bei einem Streitwert von 17.000 Euro), betonte aber, dass der geschlossene Vergleich keine Wirkung auf ähnliche Fälle habe. Mit der Einzelfallentscheidung wolle man die Sache befrieden.

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