S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Rettungswachen-Ausfälle in Baden-Württemberg unter 10%

24.05.2019, 10:53 Uhr

Foto: R. Schnelle

Land gibt mehr Geld für den Rettungsdienst aus


Im Bundesland Baden-Württemberg haben die Kostenträger des Rettungsdienstes im vergangenen Jahr 582 Mio. Euro für Krankentransport und Notfallrettung ausgegeben. Im Vergleich dazu: 2015 waren es 437 Mio. Euro. Auf jeden Einwohner entfielen damit statistisch 52,64 Euro (2015 waren es 40,15 Euro). Dies geht aus einer Anfrage der FDP/DVP-Fraktion im Stuttgarter Landtag an die Landesregierung hervor (Drucksache 16/6104). Die Liberalen wollten in ihrem umfangreichen Antrag, der 15 Einzelpunkte umfasste, zudem wissen, wie die Umsetzung der im Südwesten zum Jahresbeginn eingeführten Meldepflicht für Ausfälle in der Notfallrettung erfolgt. Erfasst werden solche Meldungen durch alle Integrierten Leitstellen. Anschließend werden die Daten an den jeweils zuständigen Bereichsausschuss und die untere Rechtsaufsichtsbehörde weitergegeben.

„Bei signifikanten meldepflichtigen Ausfällen“, so das Innenministerium in seiner Antwort, „hat neben den Leistungsträgern selbst in erster Linie der Bereichsausschuss Maßnahmen zu ergreifen, um einen planmäßigen Rettungsdienstbetrieb sicherzustellen.“ Hierbei stehe dem Bereichsausschuss die Art und Weise seines Vorgehens grundsätzlich frei: „Die Handlungsmöglichkeiten reichen von der Sicherstellung eines effektiven Ausfallmanagements einzelner Leistungsträger bis hin zur Aufforderung zur Rückgabe von Vorhaltungen sowie zur Neuverteilung der Vorhaltung im Rettungsdienstbereich.“ Die zuständige untere Rechtsaufsichtsbehörde, so das Ministerium weiter, prüfe dann ggf. in Abstimmung mit dem zuständigen Regierungspräsidium die Vorschläge des Bereichsausschusses und eventuell notwendige zusätzliche Maßnahmen. Die Stuttgarter Innenbehörde betonte dabei, „dass bereits punktuell gravierende Ausfälle in einer Rettungswache Anlass für ein Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde sein können.“ Bei Ausfällen ab einer Größenordnung von 10% sei das Innenministerium als Oberste Rechtsaufsichtsbehörde ohnehin zu beteiligen: „Seit Beginn der Erhebungen war dies landesweit bislang nicht der Fall.“ Das Thema von Ausfällen in der Notfallrettung in einigen Regionen Baden-Württembergs hatte in der Vergangenheit auch in der Öffentlichkeit und den Medien hohe Wellen geschlagen. Von noch größerer Bedeutung in dieser Frage dürfte dabei die Erhebung monatlicher Kennzahlen in Bezug auf die Hilfsfrist sein. Diese Zahlen sind dem Ministerium bis spätestens zum 10. Werktag des jeweiligen Folgemonats zu melden. Auffälligkeiten, die sich daraus ergäben, werde das Innenministerium „konsequent nachgehen.“

Auch über die Einbindung zusätzlicher Leistungsträger im Rettungsdienst – sprich: von privaten Anbietern – wollte die FDP/DVP-Fraktion Bescheid wissen. Hierzu teilte das Innenministerium mit, dass es bisher keine entsprechenden Vereinbarungen abgeschlossen habe und sich auch nicht in Verhandlungen befinde. Gleichwohl gebe es Kooperationsverhandlungen von Rettungsdienstorganisationen mit Privaten im Rettungsdienstbereich Rems-Murr.

Die Freien Demokraten thematisierten in ihrer Anfrage auch die künftige Tätigkeit der vor kurzem ernannten Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (wir berichteten hier) und die Befugnisse der Notfallsanitäter – ein Punkt, der allerdings nicht zu allen Teilen in der Länderkompetenz liegt. Was die sogenannten Nr.-2-Maßnahmen zum eigenverantwortlichen Durchführen medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung betrifft, verwies das Innenministerium u.a. auf das Beispiel Thüringens: „Dort wurde auf dieser Basis ein landesrechtlicher Rechtfertigungsgrund für Notfallsanitäter in das Rettungsdienstgesetz aufgenommen.“ Dieser laute: „Notfallsanitäter handeln nicht rechtswidrig, wenn sie bei der eigenverantwortlichen Durchführung von Maßnahmen im Notfalleinsatz im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c NotSanG bis zum Eintreffen des Notarztes oder bis zu dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung die Heilkunde ausüben. Sie haben gegenüber dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst regelmäßig nachzuweisen, dass sie die in der Ausbildung erlernten, auch invasiven Maßnahmen weiterhin beherrschen“ (wir berichteten hier). Zudem betonte das Ministerium ausdrücklich, dass es eine der zentralen Aufgaben der ÄLRD sein werde, einheitliche medizinische Behandlungsstandards festzulegen.

Weitere Teile der Anfrage bezogen sich auf den Fortgang der Neugestaltung der Leitstellenstruktur in Baden-Württemberg, die Situation bei der Notfallsanitäterausbildung und die Zahl der Rettungswagen auf 100.000 Einwohner. Nach der Antwort der Landesregierung unterzogen sich seit 2015 rund 1.600 Rettungsdienstmitarbeiter der NotSan-Ergänzungsprüfung und knapp 300 der Vollausbildung (Stand April 2019). Die Durchfallquote bei der dreijährigen Ausbildung lag 2018 lediglich bei 8%. An RTW stehen im Südwesten 432 Einheiten zur Verfügung (2015 waren es 384 Fahrzeuge). (POG)

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
KontaktRSS Datenschutz Impressum