S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Rheinland-Pfalz: Entwurf für neues Brand-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstgesetz

15.10.2004, 10:56 Uhr

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat nach der Anhörung der von dem Gesetz betroffenen Verbände und Organisationen den Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des Rettungsdienstgesetzes in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, wie Innenminister Walter Zuber bekannt gab. Der Landtag muss das Gesetz Anfang nächsten Jahres noch verabschieden.

Kernpunkt der Gesetzesnovelle ist eine umfassende Modernisierung der Gefahrenabwehrstrukturen im Land Rheinland-Pfalz. Mit der Schaffung „Integrierter Leitstellen“ für die Feuerwehr, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz werde den Bürgerinnen und Bürgern unter dem einheitlichen europäischen Notruf 112 ein zentraler und umfassender Service aller nicht-polizeilichen Dienste angeboten. In diesen Integrierten Leitstellen sollen künftig alle Einsätze der Feuerwehren und der Rettungsdienste koordiniert und so ein optimierter Einsatz der verfügbaren Kräfte und eine schnellere Hilfe erreicht werden. Eine solche Integrierte Leitstelle gibt es bereits für die Region Trier. Weitere sieben Integrierte Leitstellen würden nach und nach eingerichtet. Die flächendeckende Einführung werde voraussichtlich bis zum Jahr 2012 abgeschlossen sein.

Bezüglich des Rettungsdienstes halte der Gesetzentwurf an einem einheitlichen Notfallrettungs- und Krankentransportsystem fest. Zuber: „Wir sind mit den Leistungen der Hilfsorganisationen in unserem Land sehr zufrieden und sehen keinen Grund, an dieser bewährten Struktur etwas zu ändern.“ Dennoch werde es auch im Rettungsdienst Anpassungen geben. So solle das medizinische Qualitätsmanagement durch die Bestellung eines „Ärztlichen Leiters Rettungsdienst“ verbessert werden. Die flächendeckende Notarztversorgung, bei der es in einigen Regionen des Landes in den letzten Jahren punktuell Probleme gab, solle auf eine neue Grundlage gestellt werden. Die Rettungsdienstbehörden würden mit den beteiligten Kliniken auf vertraglicher Basis eine Sicherstellung der Notarztversorgung rund um die Uhr gewährleisten. Wo es erforderlich sei, könnten auch andere Anbieter bei der Notarztversorgung mitwirken. Durch die Einführung einer kürzeren Wartezeit für Krankentransporte werde die Qualität des Rettungsdienstes weiter verbessert. Bei Verlegungen innerhalb von Krankenhausverbünden könnten künftig neben den Sanitätsorganisationen verstärkt auch andere Anbieter mitwirken.

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
KontaktRSS Datenschutz Impressum