Auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen (HiK) in Rheinland-Pfalz nahm Staatssekretärin Heike Raab aus dem dortigen Innenministerium an der jüngsten Sitzung der Hilfsorganisationen teil. Die Mitglieder der HiK, die aus Vertretern von ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD besteht, nutzten die Gelegenheit und diskutierten mit der Staatssekretärin zahlreiche Themen aus dem Bereich des Katastrophenschutzes. Einen besonderen Schwerpunkt bildete die geplante Richtlinie zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen der EU-Kommission und ihre möglichen Auswirkungen auf den Rettungsdienst. Die Staatssekretärin bekräftigte, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung sich nach wie vor dafür einsetze, dass der Rettungsdienst in der Richtlinie ausdrücklich von einer Ausschreibungsverpflichtung ausgenommen wird. In diesem Zusammenhang stellte sie nochmals die verschiedenen Aktivitäten der Landesregierung dar.
Zurzeit laufen die Verhandlungen in Brüssel zu den Vergaberichtlinien. Es sei noch nichts abschließend entschieden, so die Staatssekretärin, die erklärte, dass man erst dann die Bemühungen einstellen könne, wenn die Richtlinie verabschiedet sei. Bis dahin gelte es, alle möglichen Wege zu beschreiten, um sich für die Herausnahme des Rettungsdienstes aus der Ausschreibungsverpflichtung und damit für den Erhalt des Verbundsystems von Rettungsdienst und Katastrophenschutz einzusetzen. Ein wichtiges Ziel sei, dass die Bundesregierung den von Rheinland-Pfalz initiierten Bundesratsbeschluss aus dem März 2012, der sich klar für die Herausnahme des Rettungsdienstes aus dem Anwendungsbereich der Vergaberichtlinie ausspricht, auch bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene berücksichtigt und inhaltlich vertritt. Die Vertreter der Hilfsorganisationen begrüßten die Initiativen der Landesregierung und dankten der Staatsekretärin auch für ihr persönliches Engagement. Im Verlauf der Sitzung wurden weitere Themen wie das Notfallsanitätergesetz und die Förderung des Landes im Bereich des Katastrophenschutzes diskutiert.