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Rheinland-Pfalz will nur Hilfsorganisationen im Rettungsdienst

24.10.2018, 09:36 Uhr

Foto: DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz

Im Gesetz sollen entsprechende Vorgaben verankert werden


In Rheinland-Pfalz soll der Rettungsdienst auch zukünftig vorrangig an die etablierten Hilfsorganisationen vergeben werden können. Um Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen, will das zuständige Ministerium des Innern und für Sport dafür das Rettungsdienstgesetz an die Vorgaben des europäischen und des nationalen Vergaberechtes anpassen. Laut Innenminister Roger Lewentz ist Rheinland-Pfalz damit das erste Bundesland, das die vorrangige Beauftragung der Hilfsorganisationen gesetzlich verankert. Man wolle damit auch „das Verbundsystem aus Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ stärken. Die Änderungen sollen organisatorische und finanzielle Bestimmungen für den Notfall- und Krankentransport betreffen und nun den Verbänden und betroffenen Institutionen zur Anhörung vorgelegt und anschließend ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden.

In dem Gesetzentwurf ist zudem vorgesehen, dass Notfallsanitäter nach einer angemessenen Übergangszeit bisher den Rettungsassistenten zugewiesene Aufgaben übernehmen. Dementsprechend seien die gesetzlichen Regelungen zur personellen Besetzung der Rettungswagen und für die rettungsdienstliche Aufgabenwahrnehmung in den Leitstellen neu zu fassen.

Im Änderungsgesetz sollen auch Vorschriften zur Finanzierung der Notarztversorgung neugestaltet werden. Um zukünftig auch Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung im Rettungsdienst sowie im Brand- und Katastrophenschutz besser fördern zu können, sei eine Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) vorgesehen, die es ermögliche, Zweckzuweisungen für diese Bereiche aus dem LFAG gewähren zu können. Damit soll dann z.B. auch der kommunale Anteil der Baukosten von Rettungswachen gefördert werden können.

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