Die Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) beginnt am morgigen 1. September 2015 in all ihren Versorgungsbereichen mit der Umsetzung eines Analgesiealgorithmus, der die Anwendung von Morphin durch Rettungsassistenten und Notfallsanitäter vorsieht. Der Algorithmus enthält eine verpflichtende Schmerzmessung und -dokumentation, eine Aufklärung, Einwilligung und ein verpflichtendes telefonisches Callback mit einem speziell geschulten Notarzt über eine verbindliche Telefonnummer rund um die Uhr. Dazu hat die RKiSH mit dem Klinikum Itzehoe eine Kooperation etabliert und Ärzte der Klinik für Anästhesie fest in das System eingebunden. Auf diesem Wege sollen die Vorgaben der Bundesopiumstelle zum Umgang mit Betäubungsmitteln durch Rettungsassistenten und Notfallsanitäter sichergestellt werden.
Mehr als die Hälfte des RKiSH-Rettungsdienstpersonals hat inzwischen eine ganztägige Fortbildung und Schulung zum Thema Morphingabe durchlaufen. Grundlage für die Anwendung der Maßnahme ist eine erfolgreich bestandene schriftliche und praktische Zertifizierung. Der stellvertretende Leiter Einsatzdienst und der Ärztliche Leiter der RKiSH haben in den vergangenen Wochen die Krankenhäuser des Versorgungsgebietes besucht und die Klinikmitarbeiter und -leitungen der Notaufnahmen über den Analgesiealgorithmus informiert. Mit einem Schreiben wurden zudem die Notaufnahmen, Notarzt- und Rettungsdienste über die anstehende Umsetzung informiert.