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RKiSH verabschiedet sich von 48-Stunden-Woche im Rettungsdienst

28.10.2022, 12:46 Uhr

Foto: RKiSH

Maßnahmen erfordern einen Mehrbedarf von rund 145 Vollzeitstellen


Die Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) hat eine neue Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit im Rettungsdienst eingeführt, mit der sich die gGmbH von der pauschalen 48-Stunden-Woche verabschiedet. Sie wird zum 1. Januar 2023 gültig. Die Mitarbeitenden mit einer Vollzeitstelle haben zukünftig ein Wochensoll von 39 Stunden zu erfüllen, das voll vergütet wird. Jede Stunde, die jemand im Einsatzdienst verrichtet, wird anhand der tatsächlichen Auslastung der jeweiligen Schicht mit einem Faktor so berechnet, dass sie zwischen einer Stunde und 0,8125 Stunden vom Wochensoll abträgt. Damit soll der Belastung der jeweiligen Schichten Rechnung getragen werden und Bereitschaftszeiten nur noch dann anfallen, wenn die tatsächliche Auslastung diese widerspiegelt: Eine hohe Auslastung einer Wache bzw. Schicht bedeute weniger Bereitschaftszeit im Wochenschnitt, eine weniger hohe Auslastung mehr Bereitschaftszeit.

Bei den Pausen soll es für jede Schicht eine auslastungsabhängige Zeitgutschrift geben, die unabhängig davon ist, ob die Pause genommen werden konnte. Diese Gutschrift reduziere die Soll-Arbeitszeit für alle. Bei einer Unterbrechung starte die Pause im Anschluss erneut von vorn, wenn vorher weniger als 30 Minuten genommen wurden. Um die Gesundheit der Mitarbeitenden möglichst lange zu erhalten, werde eine stufenweise Anpassung von Nachtdiensten ermöglicht, die auf Wunsch beansprucht werden könne. Ab dem 45. Lebensjahr müssen dann maximal 75% der üblichen Nachtdienste geleistet werden, ab dem 50. maximal 50%, ab dem 55. maximal 25% und ab dem 60. Lebensjahr gar keine mehr.

Laut RKiSH erfordern die Maßnahmen einen Mehrbedarf von rund 145 Vollzeitstellen und 17 zusätzlichen Fahrzeugen in den nächsten beiden Jahren. Insgesamt koste die Umsetzung 10 Mio. Euro. Die Summe sei bereits erfolgreich mit den Kostenträgern verhandelt worden.

Ausführliche Informationen zur neuen Betriebsvereinbarung hat die RKiSH in einem Sonder-Newsletter dargestellt.

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