Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di begrüßt zwar den Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter (NotSan-APrV), bewertet die Übernahme des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst in die APrV aber eher kritisch. „Diese steht dem Grundsatz einer bundesweit vergleichbaren Ausbildung entgegen“, heißt es in der Stellungnahme. Den künftigen Notfallsanitätern müssten aber bundesweit die gleichen Kompetenzen vermittelt werden. Dies sei sowohl aus berufsrechtlicher Sicht und zum Wohle der Bürger, die vom Rettungsdienst versorgt werden, unbedingt erforderlich.
Ebenfalls bemängelt die Gewerkschaft die Einordnung der „invasiven Maßnahmen“, die im Notfallsanitätergesetz als Ausbildungsziel benannt sind. Diese müssten unbedingt in die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte aufgenommen und dem Teil „eigenständige Durchführung“ zugeordnet werden. Sie seien nicht nur im Rahmen der Assistenz auszuüben: „Die invasiven Maßnahmen werden in der Praxis schon jetzt von den derzeitigen Rettungsassistenten ausgeübt und sollten durch die Novellierung eine größere Rechtssicherheit für die im Rettungsdienst Tätigen und höhere Qualitätsstandards für die Bürger bringen.“ (POG)
Die Stellungnahme können Sie sich hier herunterladen.