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Rote Karte vom Ärztlichen Leiter

26.06.2012, 12:35 Uhr

Foto: P. Knacke/F.Lemkemeyer

RD-Personal in München darf nur noch Sauerstoff und Elektrolyte geben

Die Meldung schlug ein wie eine Bombe und wirbelte nicht minder Staub auf: Mit sofortiger Wirkung hat der Sprecher der drei Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Münchens, Prof. Dr. Uwe Kreimeier, dem Rettungsdienstpersonal die Gabe jeglicher Medikamente außer Sauerstoff und Vollelektrolytlösungen verboten. Kreimeier begründete den Schritt in seiner Dienstanweisung vom 19. Juni 2012 mit dem Argument, in den vergangenen Wochen habe die selbstständige Anwendung von Medikamenten durch Rettungsassistenten sprunghaft zugenommen. Zuvor habe es bereits immer wieder Einzelfälle dieser Art gegeben, diesen sei aber nachgegangen worden. Warum nun aus Einzelfällen Serienfälle wurden, erläutert Kreimeier allerdings ebensowenig, wie er diese Fälle quantifiziert oder in Bezug zu einem bestimmten Zeitraum oder den Gesamteinsatzzahlen des Rettungsdienstes setzt. Dementsprechend heftig fielen zumindest diejenigen Reaktionen aus, die bislang die RETTUNGSDIENST-Redaktion erreichten, und in denen auch Notärzte die Sinnhaftigkeit dieser Anweisung infrage stellen. Zum einen, weil die Anweisung der Intention des neuen Notfallsanitätergesetzes zuwiderlaufe, das dem Rettungsdienstpersonal bei entsprechender Ausbildung eher höhere Kompetenzen zubilligen will, zum anderen, weil die Hilfsfristen in der Millionenstadt solche Kompetenzen im Einzelfall durchaus geboten erscheinen ließen.

Kreimeier führt gleichwohl ebenso gewichtige Argumente an und nennt die Gabe von Dormicum, Ebrantil, Ketanest S und Prednisolon als Beispiele, wohingegen ihm kein einziger Fall von intravasaler Verabreichung von Suprarenin bei der Reanimation gemeldet worden sei. Auf wenig Verständnis fällt hingegen wiederum seine Äußerung, es liege den ÄLRD Münchens „derzeit noch kein strukturiertes, validiertes und vor allem organisationsübergreifendes Konzept zur Medikamentengabe durch Rettungsdienstpersonal vor“. Dies sei, so die Zuschrift einer Hilfsorganisation, „nicht nachvollziehbar“, denn ein solches ärztlich zertifiziertes und mit der Bundesärztekammer abgestimmtes System war bereits vor Jahren beim BRK-Rettungsdienst München eingeführt worden – übrigens etliche Zeit, bevor die ÄLRD ihre Ämter antraten. (POG)

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