Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat sich nach langem Tauziehen für einen neuen Luftrettungsstützpunkt am Klinikum Augsburg entschieden. Dies berichtet die "Augsburger Allgemeine" in ihrer gestrigen Ausgabe. Damit soll die schnelle Hilfe aus der Luft in der Region Schwaben optimiert werden. Laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ging ein entsprechender Bescheid bereits am vergangenen Dienstag an den Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung Augsburg. Mit der Stationierung eines RTH auf dem Dach des Augsburger Klinikums werde dieses auch „als Standort für Höchstleistungsmedizin gestärkt“, wie die "Augsburger Allgemeine" weiter ausführte.
Bei der Standortfestlegung spielte eine entscheidende Rolle, dass das Klinikum Augsburg das einzige Krankenhaus der Maximalversorgung in Schwaben ist. Zudem ist es von überregionaler Bedeutung für die medizinische Versorgung der Bevölkerung in dieser Region. Das Klinikum Augsburg ist akademisches Lehrkrankenhaus der Ludwig-Maximilians-Universität München und verfügt über ca. 1.750 Betten mit zahlreichen Spezialabteilungen. Der neue Standort liegt im Süden Bayerns, etwa 60 km nordwestlich der bayerischen Landeshauptstadt zwischen den LRZ „Christoph 1“ München und „Christoph 22“ Ulm.
Darüber hinaus will der bayerische Innenminister auch die Luftrettung in Nordschwaben und im südlichen Mittelfranken optimieren, wo man auf eine Kooperation mit Baden-Württemberg setzt. Für Augsburg wird nun schnellstmöglich die Bauplanung zur Errichtung der notwendigen Standortanlagen auf dem Dach und die Ausschreibung zur Beauftragung eines geeigneten Betreibers erfolgen, um zeitnah mit dem Flug- und Einsatzbetrieb beginnen zu können. Die Standortfestlegung war und ist allerdings sehr umstritten. Während man sich in Augsburg über die Entscheidung sichtlich freut, sprach der Landrat von Donau-Ries, Stefan Rößle (CSU), von einer maßlosen Enttäuschung. Er hätte den neuen und damit 14. bayerischen RTH viel lieber in der Fläche gesehen, nämlich in Donauwörth, wo auch Eurocopter Deutschland beheimatet ist, und will sich weiterhin für diesen Standort einsetzen. Eine Klage gegen die Entscheidung des Innenministeriums ist jedoch nicht möglich. (Scholl)
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