Anfang März 2007 wurde der am 14. Februar dieses Jahres vom Amtsgericht Trier erlassene und vollstreckte Haftbefehl gegen den Saarburger DRK-Rettungswachenleiter, der beschuldigt wird, Funkstörungen beim Einsatz des Luxemburger RTH „Air Rescue 3“ im Bereich der Leitstelle Trier verursacht zuhaben, aufgehoben. Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte, sah das Landgericht Trier den dringenden Tatverdacht wegen versuchten Mordes mit „niederen Beweggründen“ nicht gegeben. Lediglich der dringende Tatverdacht der versuchten Körperverletzung blieb bestehen und der Haftbefehl aufgehoben.
Gegen diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Trier beim Oberlandesgericht Koblenz Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung ist in zwei bis drei Wochen zu erwarten. Der beschuldigte Rettungswachenleiter bestreitet alle Tatvorwürfe. RETTUNGSDIENST wird in der nächsten Ausgabe ausführlich darüber berichten. (Scholl)
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