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Saarland: DRK soll Steuern hinterzogen haben

01.02.2007, 10:31 Uhr

Ist Bezahlung für Ehrenamtliche lohnsteuerpflichtig?

Das saarländische Rote Kreuz soll für seine ehrenamtlichen Helfer keine Lohnsteuer abgeführt haben. Das meldete der Saarländische Rundfunk gestern sowohl im Fernsehen als auch im Radio. Ehrenamtliche Helfer erhalten beim saarländischen DRK pro geleistete Stunde 2,80 Euro, und das Finanzamt ist jetzt der Meinung, dass für dieses Geld Lohnsteuer abzuführen sei.

Insgesamt handelt es sich dabei um einen sechsstelligen Beitrag, den der Fiskus nachfordert, denn die Zahl der geleisteten ehrenamtlichen Stunden wird vom Roten Kreuz mit 300.000 angegeben. Bei einem Geldfluss in dieser Größenordnung, so die Argumentation des Finanzamtes, könne man nicht mehr von einer ehrenamtlichen Tätigkeit sprechen. Dieser Meinung schließen sich die privaten Rettungsdienste an, die auf ihre damit verbundene Benachteiligung bereits vor drei Jahren hingewiesen haben. Durch die Ermittlungen der Steuerbehörden sehen sie sich in ihrer Meinung bestärkt und sprechen offen von „organisierter Schwarzarbeit“, denn beim DRK würden mit ehrenamtlichen Kräften hauptamtliche Stellen besetzt werden.

Dies sieht das Rote Kreuz anders. Von Wettbewerbsverzerrung oder Steuerhinterziehung könne keine Rede sein, denn bei den 2,80 Euro würde es sich um eine „reine Kostenerstattung für Verpflegungskosten, Kilometer, Telefon“ handeln. Mit Bezahlung hätte dies nichts zu tun.

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