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Sachsen-Anhalt fügt Experimentierklausel ins Rettungsdienstgesetz ein

15.12.2021, 11:41 Uhr

Foto: J. Frömbgen

IT-System soll alle Rettungsmittel im Land verbinden


Der Landtag in Sachsen-Anhalt hat gestern das Rettungsdienstgesetz um eine Experimentierklausel erweitert. Die Änderung soll verschiedene Pilotversuche im Gesundheitsbereich ermöglichen. Durch die Klausel können zeitlich befristete Ausnahmeregelungen eingeführt werden, um neue Konzepte rechtssicher zu erproben, Erfahrungen in der Praxis zu sammeln und anschließend zu evaluieren. So soll u.a. ausprobiert werden, Vitaldaten von Verletzten digital an Krankenhäuser zu übermitteln, damit die Kliniken sich besser auf die bevorstehende Behandlung vorbereiten können. Die Vorbereitungen für ein entsprechendes IT-System laufen laut Innenministerium bereits. Das System soll zentral beschafft und mit Mitteln des Corona-Sondervermögens finanziert werden, soweit es hilft, Kontakte zu vermeiden.

An das IT-System sollen zukünftig alle Rettungswagen und -hubschrauber im Land angeschlossen werden. Realisiert werde dies mit mobilen Endgeräten wie z.B. Tablets. Eine Anbindung aller Rettungsmittel im Land an ein System erlaube außerdem eine durchgängige digitale Kommunikation zwischen den Leitstellen, bei denen der Notruf eingeht, den Teams im Rettungseinsatz und den Krankenhäusern. Ein weiteres denkbares Konzept, das aufgrund der Experimentierklausel nunmehr erprobt werden könnte, ist ein smartphonebasiertes Ersthelfersystem. Dabei können sich engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger mithilfe einer App über einen medizinischen Notfall in ihrer Umgebung informieren und als Ersthelfer fungieren, bis der Rettungsdienst eintrifft. Entsprechende Systeme existieren bereits in Städten wie München oder Berlin.



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