Die Vergabekammer Sachsen der Landesdirektion Leipzig hat zwei Urteile gegen unkorrekte Ausschreibungen gefällt. Die Beschlüsse richten sich gegen den Landkreis Annaberg und den Landkreis Mittlerer Erzgebirgskreis (die seit dem 1. August 2008 zusammen mit den Landkreisen Aue-Schwarzenberg und Stollberg zum neuen Erzgebirgskreis verschmolzen sind). In beiden Fällen hatte die Promedica Rettungsdienst GmbH gegen ihrer Ansicht nach „manipulierte Ausschreibungsvorgaben“ geklagt und Recht bekommen.
Durch den Urteilsspruch der Kammer werden die beiden Landkreise verpflichtet, „bei Fortbestehen der Vergabeabsicht, ein Vergabeverfahren zur Beschaffung von Dienstleistungen im Bereich von Notfallrettung und Krankentransport ... nur nach erneuter Vergabebekanntmachung und unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer im Rahmen eines förmlichen, gemeinschaftskonformen Vergabeverfahrens durchzuführen.“ Die Ausschreibung wird damit allerdings nicht aufgehoben oder beendet. Vielmehr werden die Landkreise verpflichtet, die Vergabe erneut bekannt zu machen, diesmal aber vergaberechtskonform.
Sachsen: Ausschreibungen nicht vergaberechtskonform
01.09.2008, 13:28 Uhr