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Sachsen will Kliniken zur Notarztgestellung verpflichten

05.11.2013, 11:23 Uhr

Foto: K. v. Frieling

Dauerhaftes Mittel gegen den NA-Mangel?

Der Freistaat Sachsen will nach einem Bericht der Chemnitzer „Freien Presse“ künftig geeignete Krankenhäuser gesetzlich zur Gestellung von Notärzten für den Rettungsdienst verpflichten. Dieser Plan soll dem Notarztmangel in Sachsen dauerhaft abhelfen. Wie die Zeitung berichtet, sei es 2012 und in der ersten Hälfte 2013 vor allem in Chemnitz sowie im Zwickauer und mittelsächsischen Raum zu erheblichen Engpässen auf diesem Sektor gekommen. Die Verpflichtung erfolgt  gegen Kostenerstattung. Entworfen haben die Gesetzesnovelle das Innen- und das Sozialministerium in Dresden, das in Zukunft die Verantwortung für den Rettungsdienst erhalten soll. Als Hauptproblem, so die „Freie Presse“ gelte bisher, dass Ärzte und medizinisches Personal aus Krankenhäusern nur freiwillig am Rettungsdienst teilnähmen. Der Gesetzentwurf sehe nun vor, dass Behörden im Einzelfall Notarztdienste auch anordnen können. Weigerungen sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Auch niedergelassene Ärzte könnten hinzugezogen werden. Zudem dürften auch Honorarärzte aus anderen Bundesländern eingesetzt werden. Der stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises Innenpolitik in der CDU-Landtagsfraktion, Christian Hartmann, begrüßte dieses Konzept: „Die gegenwärtige Situation unbesetzter Notarztdienste in Chemnitz sowie im Zwickauer und mittelsächsischen Raum bedarf einer Klärung, um die Einsatzbereitschaft der Rettungsdienste sicherzustellen.“ Der innenpolitische Sprecher der FDP, Benjamin Karabinski, sieht derzeit keine Veranlassung für eine Gesetzesänderung. Er verwies auch auf die Vergütung der Notärzte, die bei der Problemlösung ein wichtiger Aspekt sei. „Zudem erscheint es mir nicht zielführend, beispielsweise Hausärzte nach einer 15-Stunden-Schicht per Gesetz zum Notdienst zu verpflichten.“ Nach Angaben der SPD besteht bereits seit 2004 die Möglichkeit, Krankenhäuser für die Notdienstversorgung zu verpflichten. (POG)

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