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Sachsen will verpflichtende Ausschreibungen im Rettungsdienst

27.03.2012, 12:16 Uhr

Foto: Promedica

Regierung legt Gesetzentwurf vor

Die CDU/FDP-Regierungskoalition in Sachsen beabsichtigt eine Novellierung des Rettungsdienstgesetzes, die das Submissionsmodell noch stärker als bisher verankert. Rettungsdienstliche Leistungen sollen nun ausschließlich in regelmäßigen förmlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben werden. Die Vertragsdauer soll künftig von jetzt fünf auf sieben Jahre verlängert werden. Wie es im neu gefassten Paragrafen 31 des Gesetzentwurfes heißt, soll der Zuschlag dabei verpflichtend dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden, wobei „als Zuschlagskriterien insbesondere der Angebotspreis, ein Umsetzungskonzept und die Bereitschaft zur Mitwirkung im Katastrophenschutz berücksichtigt werden“ können. 

Ziel der Novellierung ist darüber hinaus eine so genannte vollumfängliche Leistungsvergabe. Dies bedeutet, dass die Vorhaltung von Fahrzeugen und Ausrüstung in vollem Umfang beim Leistungserbringer liegt. Das Großschadensereignis ist grundsätzlich vom Rettungsdienst zu bewältigen. Schnell-Einsatz-Gruppen kommen nach dem neuen Konzept nur dann zum Einsatz, wenn dessen Ressourcen nicht mehr ausreichen. Zudem enthält das neue „Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ einige Bestimmungen, die den örtlichen Feuerwehren zu mehr Aktiven verhelfen sollen – ein Problem, das vor allem in den neuen Bundesländern evident ist. (POG)

Ergänzung: Die Gewerkschaft Ver.di ruft zu einer Demonstration heute Abend um 18 Uhr in Chemnitz auf. Weitere Informationen dazu hier.

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