Zu einer eineinhalbjährigen Haftstrafe ohne Bewährung wurde gestern ein 31-jähriger Rettungssanitäter aus Augsburg verurteilt, der bei Notfalleinsätzen Patienten bestohlen hat. Dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, begründete der Amtsrichter mit der Schwere der Schuld, wie die Tageszeitung „Augsburger Allgemeine“ meldet. Die Staatsanwältin hatte eine um ein Jahr höhere Strafe gefordert, während der Verteidiger auf Freispruch plädierte.
Dem Angeklagten, der bereits wegen mehrerer Diebstähle vorgestraft war, wird vorgeworfen, während eines Krankentransport die Scheckkarte einer Patientin samt PIN-Nummer entwendet und noch am selben Tag an fünf verschiedenen Geldautomaten insgesamt 2.170 Euro abgehoben zu haben. Der Angeklagte bestritt alle Vorwürfe entschieden. Zu Prozessbeginn war noch von insgesamt 15 Fällen die Rede, die meisten Verfahren davon wurden jedoch inzwischen eingestellt, weil sie nur schwer nachzuweisen waren. Der Angeklagte will das Urteil anfechten und in Berufung gehen.
Sanitäter wegen Diebstahl verurteilt
16.10.2007, 09:45 Uhr
Eineinhalb Jahre ohne Bewährung