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Sanitätsdienste in Baden-Württemberg dürfen Larynxtubus anwenden

01.04.2019, 11:53 Uhr

Foto: R. Schnelle

DRK-Landesverband veröffentlicht Dienstanweisung


Die Landesdirektorin und der Landesdirektor der DRK-Bereitschaften in Baden-Württemberg haben am gestrigen Sonntag die Kreisbereitschaftsleiter mit der Dienstanweisung I/2019 darüber informiert, dass mit sofortiger Wirkung allen Helferinnen und Helfern die Anwendung des Larynxtubus im Sanitätsdienst „bei eigener subjektiver Einschätzung einer nicht sicher suffizienten Beutel-Masken-Beatmung im Rahmen der Reanimation gestattet“ ist. Grundlage dafür sei, dass die bislang schon getroffenen Regelungen zur regelmäßigen Schulung mit dem Larynxtubus eingehalten wurden. Die Schulung der Beutel-Masken-Beatmung wie auch die Anwendungen des Larynxtubus seien in der Sanitätsausbildung wie auch in jährlichen Fortbildungen sicherzustellen.

Am 12. November 2018 hatte das DRK-Generalsekretariat mit einem Schreiben an die Bundesleitung der Bereitschaften und DRK-Landesärzte darüber informiert, in dem darauf hingewiesen wird, dass zukünftig die Verwendung des Larynxtubus (LT) ebenso wie anderer epiglottischer Atemwegshilfen (EGA), z.B. die Larynxmaske, in der Sanitätsausbildung nicht mehr geschult werden soll. Dies habe die Ständige Konferenz der Landesärzte in ihrer November-Sitzung vor dem Hintergrund der publizierten Komplikationen und Zwischenfälle sowie der S1-Leitlinie „Prähospitales Atemwegsmanagement“ der AWMF beschlossen, die zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht veröffentlicht war (mehr dazu hier). In einer Stellungnahme haben Autoren, die federführend an der Überarbeitung der Leitlinie beteiligt waren, diese Entscheidung des DRK als Schritt „zurück ins alte Jahrtausend“ bezeichnet (mehr dazu hier).

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