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Schleswig-Flensburg gegen Rettungsdienst-Kommunalisierung

14.03.2014, 09:05 Uhr

Foto: Archiv

Direktvergabe an das DRK statt Ausschreibung

Der Kreistag des Kreises Schleswig-Flensburg hat einen Antrag auf die Gründung eines kommunalen Rettungsdienstunternehmens abgelehnt. Die Ablehnung ging Hand in Hand mit dem Entschluss, den zusätzlichen Bedarf an rettungsdienstlichen Leistungen, der zuvor von einer Consulting-Firma ermittelt worden war, direkt an das DRK zu vergeben. Neben dem DRK sind im Rettungsdienst in Schleswig-Flensburg die Johanniter, Ortsverband Schleswig-Flensburg, sowie die Freiwillige Feuerwehr Steinbergkirche vertreten. Letztere Organisation besetzt an den Wochenenden eine Nebenwache.

Ausgehend von der Forderung, dass jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Ort im Rettungsdienstbereich innerhalb von 12 Minuten nach Notrufeingang erreicht werden soll, erstellte die Consulting-Firma im Sommer 2012 ihre Expertise. Darin wurde für das Vorjahr u.a. eine Verletzung der Hilfsfrist bei 17% der Einsätze festgestellt. Das Unternehmen empfahl daraufhin, eine Erhöhung der Rettungsmittelvorhaltung in Höhe von zusätzlich 212 Rettungsmittel-Wochenstunden auf dem Wege einer Ausschreibung vorzunehmen. Als eine genauere rechtliche Untersuchung ergab, dass eine Ausschreibung zwingend notwendig war, der Kreis diese aber nicht wollte, empfahl die Verwaltung die Gründung eines kommunalen Rettungsdienstunternehmens in Gestalt einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Die bisher beteiligten Hilfsorganisationen wären bei dieser Lösung über vertragliche Vereinbarungen an Bord geblieben. An der Zulässigkeit der Direktvergabe der Zusatzleistungen hatten Rechtsexperten im Rettungsdienst erhebliche Zweifel gehabt. (POG)

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