Am gestrigen Dienstag hat die schleswig-holsteinische Landesregierung dem Gesetzentwurf zur „Änderung des Gesetzes über die Notfallrettung und den Krankentransport“ in zweiter Kabinettsbefassung zugestimmt. Mit dem Gesetz soll Landesrecht an Bundesrecht und das bundesweit eingeführte Berufsbild des Notfallsanitäters angepasst werden. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet. Die landesgesetzliche Anpassung erfolgt in einem vorgezogenen Verfahren vor der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes. Die bundesgesetzlich vorgesehene Übergangsregelung des Notfallsanitätergesetzes bis Ende 2020 würde einen zeitnahen Beginn der Ausbildung und der Weiterqualifizierung der Rettungsassistenten notwendig machen.
Gesundheitsministerin Kristin Alheit sagte dazu, dass damit „eine verlässliche Basis für die neue Ausbildung und Weiterqualifizierung von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten zu Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern“ geschaffen werden soll. Das neue Berufsbild solle auch dazu beitragen, der wachsenden Anzahl an Rettungsdiensteinsätzen kompetent und professionell zu begegnen. So sei zwischen 2001 und 2013 die Gesamteinsatzzahl des bodengebundenen Rettungsdienstes (Notarzteinsätze, Rettungswagen- und Krankentransportwageneinsätze) um 44,3% auf rund 443.000 Einsätze pro Jahr in Schleswig-Holstein gestiegen. Zu den Ursachen werden im Wesentlichen die demografische Entwicklung der Bevölkerung mit mehr älteren Menschen und entsprechenden Krankheitsbildern gezählt.