Schleswig-Holstein hat beschlossen, Ergänzungsprüfungen zum Notfallsanitäter einstweilen auszusetzen*. „Wir alle haben die Erfahrung gemacht, dass das Notfallsanitätergesetz derzeit mehr Fragen aufwirft als Gesetz und Begründung Antworten dazu liefern“, heißt es in einem Schreiben des zuständigen Landesamtes für soziale Dienste in Kiel an alle Rettungsdienstschulen im Land. Das Landesamt sei bisher bemüht gewesen, Anträge und Anliegen der Schulen so zügig wie möglich zu bearbeiten. Wegen „der Vielzahl der Anträge und der Vielfalt der Anfragen“ sei dies aber nicht mehr möglich: „Es muss sichergestellt sein, dass Prüfungen sowohl formell als auch materiell rechtmäßig gestaltet werden.“ Unterschiedliche Auffassungen gebe es vor allem zur Frage der Zuständigkeit. Bis auf Weiteres würden Sammelzulassungsanträge der Schulen für einen bestimmten Prüfungstermin daher nicht mehr angenommen. Rettungsassistenten, die dieses Vorgehen nicht nachvollziehen könnten, dürften sich gerne an das Landesamt wenden.
In Schleswig-Holstein war bereits kurz nach Jahresbeginn mit Ergänzungsausbildungen für Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter begonnen worden. Zur Prüfung zugelassen wurden dabei auch Teilnehmer aus anderen Bundesländern – ein Verfahren, das anschließend wieder untersagt wurde. Ob jetzt prinzipiell eine Durchlässigkeit zwischen den Bundesländern auf diesem Gebiet geben soll, darüber bestehen unterschiedliche Auffassungen. Die Länder wollen deshalb bei einem Treffen in Hamburg am 4. April 2014 endgültig darüber beraten. Die Gegner der Ortsgebundenheit für die Absolventen von Ergänzungsprüfungen sprechen von „überflüssiger Bürokratisierung“ und „Einschränkungen für die Schulen“. (POG)
RETTUNGSDIENST wird über das Vorgehen der Länder ausführlich berichten.
* Bereits genehmigte Ergänzungsprüfungen sind davon nicht betroffen und werden stattfinden.