Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat begonnen, die Besetzungsregelungen für die Rettungsmittel und die Qualifikationsanforderungen der in den Leitstellen tätigen Personen an das Berufsbild Notfallsanitäter gesetzlich zu verankern. Am gestrigen Dienstag wurde der Gesetzentwurf zur „Änderung des Gesetzes über die Notfallrettung und den Krankentransport“ in erster Befassung zustimmend zur Kenntnis genommen, wie es in einer Pressemitteilung heißt.
Die landesgesetzliche Anpassung erfolge in einem vorgezogenen Verfahren, da die vorgesehene Novellierung des Rettungsdienstgesetzes, in dessen Rahmen die notwendigen Änderungen auch durchführbar gewesen wären, länger dauere als ursprünglich vorgesehen. Im Rahmen der Anhörung seien verschiedene Änderungsforderungen von den Beteiligten deutlich geworden. Aufgrund der bundesgesetzlich vorgesehenen Übergangsregelung des Notfallsanitätergesetzes bis Ende 2020 sei aber ein „zeitnaher Beginn der dreijährigen Ausbildung und der Weiterqualifizierung der Rettungsassistenten notwendig“. Der Gesetzentwurf werde jetzt den Verbänden zur Anhörung und dem Landtag zur Unterrichtung übersendet.