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„Schon GEZahlt?“ gilt auch für Rettungsdienste und Feuerwehren

28.01.2011, 13:11 Uhr

Foto: BBK

Hilfsorganisationen werden wie gewerbliche Unternehmen behandelt

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) verlangt auch von Feuerwehren und Rettungsdiensten Gebühren für TV- und Radiogeräte. Damit wurden jüngst die Städte Brakel und Warburg (Kreis Höxter, NRW) konfrontiert: Die GEZ stellt Nachforderungen in Höhe von jeweils 8.000 Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren. Jürgen Ditter vom Kreis Höxter zeigte sich überrascht, dass die Hilfsorganisationen nicht anders behandelt werden als gewerbliche Unternehmen. Er sei davon ausgegangen, dass diese von den Gebühren ausgenommen würden. Der Kreis Höxter – Betreiber der Rettungsleitstellen in Brakel und Warburg – verhandelte und kam schließlich mit der GEZ überein, für einen Fernseher in der Brakeler Leitstelle GEZ-Gebühren zu bezahlen. Alle anderen Geräte sind von den Mitarbeitern privat zu bezahlen. Eine für die Helfer unter Umständen schwierige Situation, denn im Falle von Großschadensereignissen und schwierigen Wetterverhältnissen sind Fernseher und Radios als Informationsquellen unerlässlich.

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