Seit kurzem werden in Baden-Württemberg Sichtschutzsysteme für den Einsatz u.a. bei Verkehrsunfällen auf Autobahnen sukzessive an die Autobahnmeistereien ausgeliefert. Sie sollen in Verbindung mit einer Handlungshilfe ab sofort zum Einsatz kommen. Die Handlungshilfe ist mit der Obersten Straßenverkehrsbehörde beim Verkehrsministerium und dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration einvernehmlich abgestimmt. Darin heißt es, dass bei Verkehrsunfällen ausschließlich die Polizei für die Anforderung der je 100 m langen Sichtschutzsysteme bei der Autobahnmeisterei zuständig ist. Der Transport an die Einsatzstelle erfolgt durch die Autobahnmeisterei, die auch für den Auf- und Abbau verantwortlich ist. Freie Einsatzkräfte können beim Auf- und Abbau unterstützen. Länge und Positionierung werden von der Polizei empfohlen. Zu- und Abfahrten zur und von der Einsatzstelle müssen frei bleiben, ein Umsetzen der Sichtschutzsysteme sei zu vermeiden.
Sollte eine Einsatzsituation weitere Elemente der Verkehrssicherung erforderlich machen, könnten diese vor Ort abgestimmt werden. Diese richten sich nach den Regelplänen in den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen am Straßen (RSA). Zusätzliche spezifische Regelpläne seien daher nicht erforderlich. Die Regierungspräsidien sollen ab dem 31. Dezember dieses Jahres dem Verkehrsministerium über die Erfahrungen mit den Sichtschutzwänden berichten.