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Simulatorgestütztes Training als Alternative zur praktischen Ausbildung von Notfallsanitätern in Krankenhäusern?

14.04.2020, 11:08 Uhr

Foto: Jan Dommel/JUH

Bundesministerium für Gesundheit legt Referentenentwurf vor


Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bezüglich der praktischen Ausbildung in Krankenhäusern verfasst. Das Ministerium reagiert damit auf die Äußerung der Länder, dass nur knappe Ausbildungskapazitäten bei der praktischen Ausbildung von Notfallsanitätern im Bereich der Anästhesie- und OP-Abteilung in Krankenhäusern zu Verfügung stehen. Nach Auffassung der Länder könnten diese knappen Ausbildungskapazitäten durch einen, wie es im Entwurf heißt, „erweiterten Umfang an simulationsgestützten Trainingsangeboten“ kompensiert werden. Zudem sei es auch für den Einsatz in der intensivmedizinischen Abteilung sinnvoll, simulatorgestütztes Training unter bestimmten Voraussetzungen einzusetzen. Hierfür ist jedoch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter erforderlich. Deshalb soll die Anlage 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung um folgende Punkte ergänzt werden:
 

  • Der Nummer 3 werden folgende Sätze hinzugefügt: „Kann der Einsatz in der Anästhesie- und OP-Abteilung nicht vollständig in einem Krankenhaus sichergestellt werden, hat die Schule ein dem Krankenhausumfeld gleichwertiges, simulatorgestütztes Training anzubieten. Das simulatorgestützte Training darf nicht mehr als 70 Stunden umfassen.“
  • Der Nummer 4 werden folgende Sätze hinzugefügt: „Kann der Einsatz in der intensivmedizinischen Abteilung nicht vollständig in einem Krankenhaus sichergestellt werden, hat die Schule ein dem Krankenhausumfeld gleichwertiges, simulatorgestütztes Training anzubieten. Das simulatorgestützte Training darf nicht mehr als 30 Stunden umfassen.“

Voraussetzung für ein simulatorgestütztes Training als Alternative zur praktischen Ausbildung in der Anästhesie- und OP-Abteilung sei jedoch, dass in Krankenhäusern keine ausreichenden Ausbildungskapazitäten zur Verfügung stehen. Laut Entwurf müsse das Simulationstraining zudem in einem dem Krankenhaus entsprechenden Umfeld durchgeführt werden, um zu gewährleisten, dass die notwendigen Handlungskompetenzen auch ohne Patientenkontakt erworben werden können. Ein simulatorgestütztes Training könne die praktische Ausbildung im Krankenhaus nicht völlig gleichwertig ersetzen. Diese Ausbildungsmöglichkeit werde daher auch nur für 25% der vorgesehenen Ausbildungsstunden erlaubt.
 
Der Entwurf wurde am 7. April an die betroffenen Bundesressorts, Länder und Verbände verschickt. Diese können bis zum 22. Mai 2020 eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Anhörungstermine für die Länder und Verbände stünden momentan aufgrund der durch das Coronavirus ausgelösten Krisensituation noch nicht fest. Die Änderung zum Einsatz von Simulationstraining in der Anästhesie- und OP-Abteilung soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten, die Änderung zum Einsatz in der intensivmedizinischen Abteilung am 1. Januar 2021.

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