Wie das Bayerische Innenministerium gestern mitteilte, haben Ersthelfergruppen oder First Responder, die von den Integrierten Leitstellen für einen Einsatz alarmiert werden und mit einem Einsatzfahrzeug unterwegs sind, künftig die gleichen Rechte wie Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes im Notfall. Da First Responder bisher weder Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes sind noch Pflichtaufgaben der Freiwilligen Feuerwehren wahrnehmen, konnten sie bisher nicht die Rechte im Straßenverkehr in Anspruch nehmen, die den Rettungsdiensten und Feuerwehren zustehen. Die Einsatzfahrzeuge durften zwar mit Blaulicht ausgerüstet sein, bei den Fahrten aber waren Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote und rote Ampeln zu beachten.
Sonderrechte für Bayerns First Responder
16.05.2012, 09:15 Uhr
Gleichstellung mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes