Die Grenzüberschreitende Notfallrettung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg ist jetzt auch rechtlich abgesichert. Darauf verwiesen in Potsdam Berlins Innensenator Dr. Ehrhart Körting und Brandenburgs Gesundheitsminister Günter Baaske anlässlich des Austausches der Ratifikationsurkunden zum Staatsvertrag über die Zusammenarbeit in der Notfallrettung.
In Notfällen müsse schnell gehandelt werden, so Baaske und Körting, Verzögerungen an der Landesgrenze dürfe es nicht geben. Der Vertrag, der für die Rettung zu Lande, zu Wasser und in der Luft gilt, bildet die Grundlage für die schon bestehende Zusammenarbeit brandenburgischer und Berliner Rettungsdienste und tritt am 29. Juli in Kraft. Durch ihn wird ermöglicht, dass bei Notfällen der zur Unglücksstelle nächstgelegene, also auch der „fremde“, Notfalldienst alarmiert und eingesetzt werden kann, Verzögerungen wegen territorialer Zuständigkeiten werden ausgeschlossen – beides Faktoren, die für den Einzelfall von größter Bedeutung sein können.
Die Berliner Feuerwehr sowie die Brandenburger Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Rettungsdienste können nun auf der Grundlage des Staatsvertrages eigenständig Vereinbarungen zur gemeinsamen grenzüberschreitenden Notfallrettung treffen. Baaske und Körting unterzeichneten weiterhin eine auf dem Staatsvertrag basierende Vereinbarung über die Zusammenarbeit in der Luftrettung, die in der Zuständigkeit der beiden Länder liegt. In dieser Vereinbarung ist geregelt, dass auch die Hubschrauber der beiden Länder grenzüberschreitend eingesetzt werden dürfen.
Staatsvertrag zur gemeinsamen Notfallrettung tritt in Kraft
30.07.2004, 08:35 Uhr