Die Stadt Krefeld hat die Firma City-Ambulanz aufgefordert, ihrer Verfügung vom 30. Juli 2008 nachzukommen und den Betrieb der Notfallrettung und des Krankentransportes in Krefeld bis spätestens 12. November einzustellen. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Verfassungsbeschwerde des Firmeninhabers zunächst als unzulässig, dann nach erneuter Einreichung als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen hat. Damit liegt nun eine letztinstanzliche Entscheidung vor. Die Betriebsgenehmigung der Firma City-Ambulanz war zum 31. Dezember 2007 ausgelaufen und von der Stadt Krefeld nicht verlängert worden.
Die Stadt hat alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, die rettungsdienstliche Versorgung der Krefelder Bevölkerung auf dem derzeitigen Niveau sicher zu stellen. So werden neben dem Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr die Malteser und das DRK für einen Überbrückungszeitraum Notfalldienste mit übernehmen. Im kommenden Jahr sind dann öffentliche Ausschreibungen von Leistungen in der Notfallrettung und des Krankentransportes vorgesehen.