Die „Standardarbeitsanweisungen und Behandlungspfade im Rettungsdienst“ für die Länder Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt liegen jetzt in einer aktualisierten Version vor. Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat dazu in der vergangenen Woche den entsprechenden Erlass aktualisiert (V A 4-93.21.02.03). Die standardisierten Arbeitsanweisungen werden alle zwei Jahre von den Ländern gemeinsam überarbeitet und aktualisiert.
Im Vergleich zur 2019er Version sind den Standardarbeitsanweisungen Medikamente jetzt Erläuterungen und ein Standardvorgehen bei der Medikamentengabe vorangestellt. Der Abschnitt „Herangehensweise“ im Kapitel Behandlungspfade (BPR) wurde erweitert um das Atemwegsmanagement mit entsprechenden Erläuterungen sowie eine Handreichung zur Patientenanmeldung. Bei den Leitsymptomen wurde die kurzzeitige Bewusstlosigkeit neu aufgenommen. Die meisten Änderungen gab es bei den Krankheitsbildern. Neu hinzu kamen hier das A-Problem beim Erwachsenen sowie bei Fremdkörperaspiration, die Atemwegsobstruktion Säugling/Kleinkind, die Dehydratation und das kardiale Lungenödem.
Die neuen Standardarbeitsanweisungen sind hier zu finden.