Der Landesverband der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen hat im Auftrag des Gesundheitsministeriums und in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden sogenannte Standardisierte Arbeitsanweisungen (SAA) als Ergänzung zu den Ausführungsbestimmungen der Notfallsanitäter-Ausbildung vorgelegt. Sie wurden am Dienstag an die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster mit der Bitte um Weiterleitung an die Träger des Rettungsdienstes und die Rettungsdienstschulen verschickt.
Die SAA sollen einheitlich in den Schulen ausgebildet und jährlich aktualisiert werden. Sie definieren das Vorgehen bei 15 als „invasiv“ bezeichnete Maßnahmen: i.v. Zugang, i.o. Zugang (EZ-IO, Cook, BIG sowie FAST-1), extraglottischer Atemweg (LTS sowie LMA), Laryngoskopie/Magillzange, nicht-invasives CPAP, Tourniquet/pneumatische Blutsperre, Beckenschlinge, achsengerechte Immobilisation/Extension, Thoraxpunktion, manuelle Defibrillation, Kardioversion (Tachykardie mit Bewusstlosigkeit), externe Schrittmacheranlage, Geburtsbegleitung, Trachealkanüle und endobronchiales Absaugen. Sie sollen dann durch Notfallsanitäter angewandt werden, wenn die in der SAA genannten Indikationen vorliegen. Daher handele es sich auch nicht um eine Freigabe dieser Medikamente oder Maßnahmen, „sondern um eine Anwendung innerhalb der Vorgaben einer SAA“.