Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben an die kommunalen Spitzenverbände darauf hingewiesen, dass seit November 2008 Vergütungen an nebenberufliche Rettungskräfte in ihrer Gesamtheit steuerfrei sind, soweit sie eine Höhe von 2.100 Euro im Jahr nicht übersteigen. Die bislang übliche Aufteilung in tatsächliche Einsatzzeiten (steuerfrei) und zu versteuernde Vergütung von Bereitschaftszeiten entfällt damit.
In seinem Schreiben betont Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, dass Rettungseinsatz- und Bereitschaftszeiten als eine einheitliche „pflegerische“ Tätigkeit betrachtet werden. Dies gelte für Rettungssanitäter im Rettungs- und Krankentransportwagen und bei Großveranstaltungen und schließe Rettungsschwimmer ausdrücklich ein. Die Einbeziehung der Einnahmen für Bereitschaftsdienstzeiten in die Freibetragsregelung könne in vielen Fällen, so Steinbrück, zur Auszahlung höherer Nettovergütungen an die ehrenamtlichen Helfer führen.