Einer Reihe von Kreisgeschäftsführern des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) steht derzeit juristischer Ärger ins Haus. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Abrechnungen von Rettungsdienstleistungen. „10 BRK-Geschäftsstellenführer haben Strafbefehle in Höhe von bis zu 80 Tagessätzen akzeptiert“, erklärt Anton Winkler, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft München 1. Gegen einen BRK-Geschäftsstellenchef wurde erst im Februar Anklage erhoben, weil er den Strafbefehl nicht hinnehmen wollte. Gegen neun weitere wird derzeit ermittelt, 10 Ermittlungsverfahren wurden eingestellt. Laut Winkler hätte jeder Fall für sich einen Schaden im fünfstelligen Euro-Bereich verursacht.
Die Hilfsorganisation zeigte sich einsichtig. „Das BRK hatte bereits im Januar 2000 öffentlich Fehler eingestanden und in einer pauschalisierten Hochrechnung daraufhin 1,25 Mio. Euro zur Rückzahlung für die Jahre 1997 und 1998 den Kostenträgern verrechnet“, betont Hanna Hutschenreiter, Pressesprecherin des BRK. Das BRK hätte durch Umstrukturierungsmaßnahmen organisatorische Konsequenzen gezogen, die nun die Mittelverwendung im Rettungsdienst transparent und nachvollziehbar gestalteten. „Bis heute ist nach Angaben des BRK und nach Aussagen der Staatsanwaltschaft die persönliche Bereicherung einzelner Mitarbeiter auszuschließen“, so die Sprecherin. (F. Sommer)
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Strafbefehle gegen mehrere BRK-Kreisgeschäftsführer
11.05.2005, 15:23 Uhr
Falsche Abrechnungen von Rettungsdienstleistungen