Im fünften Verhandlungstermin der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten von Bund und kommunalen Arbeitgebern haben die Gewerkschaften heute die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Die öffentlichen Arbeitgeber haben die derzeitigen Tarifregelungen zur Arbeitszeit gekündigt, um dieses Thema in die Schlichtung einzubeziehen. Für die Beschäftigten des Bundes ergeben sich hieraus derzeit keine Folgen. Die Schlichtung wird Mitte März beginnen. Nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens werden die Verhandlungen am 29. März 2008 in Potsdam fortgeführt.
In den Streik selbst hatte am Mittwoch auch das Stuttgarter Arbeitsgericht eingegriffen. Es hatte per einstweiliger Verfügung den Streik der Notfallrettung als unzulässig eingestuft. Bestreikt wurden in einigen Kreisverbänden des DRK daher nur die Krankentransporte.
Tarifverhandlungen gescheitert
07.03.2008, 13:58 Uhr
Streik der Notfallrettung unzulässig