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Therapieempfehlungen für Notärzte

27.04.2015, 10:19 Uhr

Keine eindeutige Grenzziehung zwischen ärztlichen und nicht-ärztlichen Maßnahmen

Unabhängig voneinander haben die Arbeitsgemeinschaften der in Norddeutschland tätigen Notärzte e.V. (AGNN) und der Notärzte in Nordrhein-Westfalen (AGNNW) Therapieempfehlungen für die notärztliche Versorgung herausgegeben. Dabei handelt es sich um von Experten zusammengestellte Handlungsempfehlungen für Notärzte bei einer Vielzahl typischer Notfallsituationen. Sie sollen den in der präklinischen Notfallmedizin tätigen Ärzten helfen, ein den notfallmedizinischen Erkenntnissen entsprechend standardisiertes Vorgehen der Therapie zu unterstützen, wie es in einem Vorwort heißt. Notfallmedizinisch begründete Abweichungen von diesen Empfehlungen seien möglich, regionale Vorgaben der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) zu berücksichtigen. Die AGNNW verweist zusätzlich noch darauf, dass vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlossenen Diskussion über die zukünftigen Tätigkeiten der Notfallsanitäter, aber auch aufgrund mancher bereits bestehender lokaler Besonderheiten in der Aufgabenteilung zwischen Notärzten und Rettungsassistenten in vielen Algorithmen bewusst keine eindeutige Grenzziehung zwischen ärztlichen und nicht-ärztlichen Maßnahmen vorgenommen wurde.

Die Therapieempfehlungen stehen auf den Seiten der AGNN und AGNNW kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung.

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