Der Freistaat Thüringen hat gestern den Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Rettungswesens beschlossen. Die Novelle wird nun über die Thüringer Staatskanzlei dem Thüringer Landtag zugeleitet. Schwerpunkte des neuen Rettungsdienstgesetzes sind u.a. die Bündelung der Organisation des Rettungsdienstes bei der Kassenärztlichen Vereinigung sowie die Verpflichtung sowohl von Krankenhäusern als auch von niedergelassenen und freiberuflich tätigen Ärzten mit Notarztausbildung zur Notarztgestellung.
Innenminister Dr. Karl Heinz Gasser sieht in dem Referentenentwurf eine „zukunftsfähige Lösung“, um die notärztliche Versorgung flächendeckend und verlässlich sicherzustellen. Darüber hinaus schaffe die Neuregelung Rechtssicherheit für die mit der Durchführung des Rettungsdienstes verbundenen finanziellen Folgewirkungen.
In den letzten Monaten seien intensive Gespräche insbesondere mit den Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung, den kommunalen Spitzenverbänden und der Interessenvertretung der Notärzte geführt worden. Mit der Übertragung des Sicherstellungsauftrags für die notärztliche Versorgung auf die Kassenärztliche Vereinigung würden die Landkreise und kreisfreien Städte von dieser Teilaufgabe des Rettungsdienstes entbunden werden, sodass sie künftig auch von den bislang hierfür selbst zu tragenden Mehraufwendungen entlastet werden.
Thüringen: Entwurf zur Neuregelung des Rettungswesens auf den Weg gebracht
19.12.2007, 09:27 Uhr