Am vergangenen Dienstagabend informierte Thüringens Innenminister Dr. Karl Heinz Gasser die Vertreter der CDU-Fraktion, des Thüringischen Landkreistages, des Gemeinde- und Städtebundes sowie des Thüringer Feuerwehrverbandes über die wesentlichen Eckpunkte der geplanten Gesetzesnovelle zum Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Eine Vielzahl von Vorschlägen der Verbände konnte in dem Referentenentwurf Berücksichtigung finden.
Eckpunkte des Entwurfs betreffen u.a. die Einrichtung eines Katastrophenschutzfonds zur Finanzierung von Einsatzkosten, die Bestimmung des Begriffs Katastrophe sowie die Etablierung von Regelungen zur Feststellung und Bekanntgabe des Katastrophenfalles und die Festlegung konkreterer Regelungen zur Einsatzleitung. Daneben sollen auch der Kostenersatz für überörtliche Feuerwehreinsätze und bei Fehlalarmen durch Brandmeldeanlagen geregelt sowie das EU-Recht (Seveso-II-Richtlinie) abschließend umgesetzt werden.
Offen blieb die Frage, ob die Landkreise und kreisfreien Städte den Katastrophenschutz weiterhin als kommunale Selbstverwaltung im eigenen Wirkungskreis oder als staatliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis wahrnehmen sollen. Für eine Aufgabenwahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis wäre eine Umschichtung im Landeshaushalt in Höhe von mehrerer Millionen Euro notwendig.
Thüringen legt Referentenentwurf zum neuen Brand- und Katastrophenschutzgesetz vor
14.07.2005, 09:14 Uhr