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Thüringen plant neues Rettungsdienstgesetz

31.01.2011, 16:05 Uhr

Foto: H. Scholl

Rettungsdienst-Vergabe kann an Katastrophenschutz gekoppelt werden

Thüringen plant eine Novellierung des Rettungsdienstgesetzes. Nach Presseberichten hat das neue Gesetz zum Ziel, die Rettungsdienstorganisationen in dem Bundesland zur stärkeren Mitarbeit im Katastrophenschutz zu verpflichten. So solle es den Landkreisen und Kommunen künftig möglich sein, die Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen daran zu koppeln. Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte, derzeit laufe eine Anhörung der beteiligten Fachverbände. Im Februar oder März werde die Gesetzesänderung Thema im Kabinett sein. Die Krankenkassen äußerten sich dem Vorhaben gegenüber zurückhaltend bis kritisch. Nach Ansicht des Ersatzkassenverbandes vdek beispielsweise droht dadurch ein geschlossener Markt für etablierte Hilfsorganisationen (mehr dazu in der neuen RETTUNGSDIENST). Der Wettbewerb werde erschwert. (POG)

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