Rettungsassistenten bis 2022 im Einsatz
Mit einer Änderung seines Rettungsdienstgesetzes hat Thüringen als erstes Bundesland das neue Berufsbild des Notfallsanitäters gesetzlich verankert. Bis Ende 2022 soll laut Gesetz noch der Einsatz von Rettungsassistenten in der Notfallrettung zulässig sein. Nach diesem Zeitpunkt sollen nur noch Notfallsanitäter tätig sein.
Was die Finanzierung der Ausbildung betrifft, so sieht die Landesregierung die Kassen gefordert. „Die Kosten werden von den Kostenträgern getragen, soweit bundesrechtlich nichts anderes bestimmt ist“, heißt es im neuen RDG. (POG)